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e-invoice / e-Rechnung

Aufgrund einer Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen gelten seit 23. Dezember 2003 auch elektronische Rechnungen mit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur als vollwertige Rechnungen und werden für den Vorsteuerabzug anerkannt.

Rechtliche Voraussetzungen für eine elektronische Rechnung sind die Zustimmung des Rechnungsempfängers, die Datenübermittlung mit digitaler Signatur, die bei einem autorisierten Anbieter (z.B. a.trust) zertifiziert wurde, sowie alle herkömmlichen Richtlinien einer „Papierrechnung“ (Rechnungsleger, Rechnungsempfänger, Rechnungsnummer, Ausstellungsdatum, ausgewiesene USt., UID-Nr. etc.)

Der Empfänger muss nach Erhalt der Rechnung die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts überprüfen. Dies funktioniert einfach mit dem Adobe Acrobat Reader (ab Version 6): Eine signierte Rechnung wird im Outlook-Umfeld beispielsweise mit einem roten bzw. blauen Siegel versehen. Durch Anklicken des Siegels öffnet sich ein Informationsfeld, Aussteller und Unversehrtheit des Inhalts können kontrolliert werden. Ein Ausdruck der Rechnungen ist nicht mehr erforderlich. Diese können auch nur zum vorläufigen Nachweis bei einer Steuerprüfung verwendet werden, ansonsten gilt für elektronische Rechnungen dasselbe wie für die „herkömmlichen“: Sie müssen sieben Jahre lang aufbewahrt werden (auf CD, DVD, Festplatte etc.), wobei gewährleistet sein muss, dass die Daten die Frist schadlos überstehen.

Ab Februar 2007 hat jeder unserer Kunden ( nicht nur der B2B Kunde ) die Möglichkeit seine Rechnungen „papierlos“ zu erhalten. Bitte das folgende Formular ausfüllen und Sie erhalten nach der Umstellung Ihre Rechnung elektronisch mit digitaler Signatur.

Ja, bitte schicken Sie uns ehestmöglich alle Rechnungen an folgende e-mail Adresse:
Vorname, Name:
Firma:
Funktion:
Strasse:
PLZ, Ort:
Telefon:
Fax:
E-Mail:
 
PAGRO Direkt für Großkunden GmbH / Wienerstraße 125, 2700 Wiener Neustadt Tel: Tel 02622/ 319 100
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